Lizenzbestimmungen
Mit dem Erwerb von NC LinkList stimmen Sie folgender Lizenzvereinbarung zu:
WICHTIG: BITTE SORGFÄLTIG LESEN! Diese Enduserlizenz ("EULA") ist ein rechtlich
bindender Vertrag zwischen Ihnen und Net Concept 24 für das oben genannte Softwareprodukt,
bestehend aus der Software und eventuellen Erweiterungen und elektronischen
Betriebsanleitungen (das "Softwareprodukt"). Indem Sie das Softwareprodukt erwerben,
erkennen Sie die Bedingungen dieser EULA uneingeschränkt an. Wenn Sie mit den
Bedingungen dieser EULA nicht einverstanden sind, erwerben Sie dieses Softwareprodukt
nicht.
Produktname: NC LinkList
Softwareproduktlizenz
Dieses Softwareprodukt ist urheberrechtlich geschützt. Es wird nicht an Sie
verkauft, sondern lediglich an Sie lizenziert.
» Lizenzgewährung
Diese EULA gewährt Ihnen eine Lizenz mit den folgenden Rechten: Sie dürfen
dieses Softwareprodukt auf einem Server (dazu zählen auch Intranet-Server) ODER
einer Webseite benutzen. Für jede installierte Instanz dieses Programms benötigen
Sie jeweils eine eigene Lizenz. Jede einzelne Domain, die nicht auf dasselbe
Angebot verlinkt ist, zählt dabei als separate Domain, für die eine Lizenz zu
erwerben ist. (Beispiel: Sie betreiben auf einem Server z.B. einen Kleinanzeigenmarkt
und auf demselben Server noch eine Vereinsseite. Hier sind zwei Lizenzen notwendig.
Betreiben Sie z.B. einen Kleinanzeigenmarkt, auf den z.B. zwei Domainnamen verlinken,
also zum gleichen Angebot führen, so ist in diesem Fall nur eine Lizenz notwendig).
Je nach erworbener Lizenz darf das Softwareprodukt nur mit oder ohne für den
Besucher sichtbarem Copyright-Vermerk eingesetzt werden.
» Beschreibung weiterer Rechte und Beschränkungen
Sie dürfen das Softwareprodukt beliebig verändern, insofern das geänderte Softwareprodukt
nicht verliehen, verleast oder verkauft wird und alle Copyright-Vermerke im
Quelltext unangetastet bleiben. Das Softwareprodukt wird als Ganzes lizenziert.
Seine Bestandteile dürfen nicht getrennt oder entnommen werden, um sie auf mehr
als einer Webpräsenz zu benutzen.
Vermietung: Sie dürfen das Softwareprodukt niemandem vermieten, verleasen
oder verleihen.
Softwareübertragung: Sie dürfen sämtliche Ihnen unter dieser EULA zustehenden
Rechte vollständig und auf Dauer übertragen, soweit (a) Sie keine Kopien (des
ganzen Softwareproduktes oder einzelnen Teilen davon) zurückbehalten, (b) Sie
das ganze Softwareprodukt (einschließlich sämtlicher Begleitmaterialien (in
Medien- oder Druckform), Updates, und der EULA) auf Dauer und vollständig auf
den Empfänger übertragen.
» Urheber- und Markenrechte
Das Softwareprodukt (einschließlich sämtlicher Abbildungen und Textbestandteile,
die in das Softwareprodukt eingearbeitet wurden), sowie sämtliche, mit diesem
im Zusammenhang stehenden Marken- und Nutzungsrechte, die ggf. begleitenden
gedruckten Materialien und sämtliche Kopien des Softwareproduktes sind Eigentum
von Net Concept 24. Das Softwareprodukt ist urheberrechtlich durch nationales
Recht geschützt. Sie müssen das Softwareprodukt im Hinblick auf Archivzwecke
wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk behandeln, und Sie dürfen
die das Softwareprodukt begleitenden (Druck-)Materialien nicht vervielfältigen.
Sie dürfen die Hinweise auf Urheberrechte nicht von dem Softwareprodukt entfernen,
sie modifizieren oder verändern (Ausnahme siehe "Lizenzgewährung"). Dies bezieht
sich insbesondere auch auf Hinweise, die auf der Webseite erscheinen oder über
das Internet zugänglich sind, oder die sonst im Softwareprodukt enthalten sind
oder durch dieses geschaffen werden.
» Beschränkte Gewährleistung
Net Concept 24 gewährleistet, dass (a) das Softwareprodukt für einen Zeitraum
von 30 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum im wesentlichen in Übereinstimmung
mit den von Net Concept 24 mitgelieferten oder vereinbarten Bestimmungen funktioniert.
Rechtsbehelfe des Kunden: Die Haftung von Net Concept 24 sowie Ihre ausschließlichen
Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach Wahl von Net Concept 24 auf (a)
die Rückzahlung der von Ihnen für das Softwareprodukt entrichteten Lizenzgebühren,
oder (b) Reparatur oder Ersatzlieferung des Bestandteils oder der Bestandteile
des Softwareprodukts, für deren Funktionieren Net Concept 24 hiernach einzustehen
hat, soweit das Softwareprodukt mit einer Kopie des Kontoauszuges, auf dem die
Überweisung der Lizenzgebühren an Net Concept 24 sichtbar wird, versehen an
Net Concept 24 zurückgegeben wird. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt
nicht, wenn der Mangel des Softwareprodukts auf einem Unfall oder missbräuchlicher
oder fehlerhafter Benutzung beruht. Für jedes als Ersatz geleistete Softwareprodukt
wird die Gewährleistung für einen Zeitraum von 10 Tagen, oder, soweit dies eine
längere Gewährleistungsfrist zur Folge hat, für die noch übrige Gewährleistungsfrist
übernommen. Net Concept 24 erbringt diese Gewährleistungsmaßnahmen sowie Produktserviceleistungen
nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass das Softwareprodukt auf legalem Wege
bezogen worden ist.
Keine darüberhinausgehende Gewährleistung: Net Concept 24 schließt, soweit dies
vom anwendbaren Recht zugelassen wird, jede weitere Gewährleistungshaftung sowie
die Haftung für das Eintreten oder Ausbleiben einer ausdrücklich oder stillschweigend
vereinbarten Bedingung aus. Hierfür entfällt insbesondere die konkludente gesetzliche
Gewährleistung für marktgängige Qualität, für die Eignung für einen bestimmten
Zweck, für Eigentum, für die Nicht-Verletzung, im Hinblick auf das Softwareprodukt
und die Bestimmungen, die Serviceleistungen vorsieht, respektive für Versäumnisse
im Bereich der Serviceleistungen.
» Haftungsbegrenzung
Soweit dies vom anwendbaren Recht zugelassen wird, haftet Net Concept 24 nicht
für spezielle, auf Zufälligkeit beruhende oder mittelbare Schäden, ebenso wenig
wie für jegliche Folgeschäden, insbesondere für Schadensersatz für den Ausfall
von Geschäftseinnahmen, für die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, für den
Verlust von geschäftlichen Informationen oder sonstige Vermögensschäden, die
aus der Benutzung oder aus der Unmöglichkeit der Benutzung des Softwareprodukts
oder aus der Gewährung von Serviceleistungen entstehen. Dies gilt selbst dann,
wenn Net Concept 24 auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. In
jedem Fall ist die gesamte Haftung nach den Vorschriften dieser EULA begrenzt
auf die Summe, die Sie tatsächlich für das Softwareprodukt bezahlt haben. All
diese Begrenzungen gelten nicht, wenn Net Concept 24 den Schaden vorsätzlich
herbei geführt hat.
» Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam
und/oder nicht durchführbar sein und/oder ihre Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit
später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen
sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen
und/oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der beabsichtigten
Regelung am nächsten kommt.
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